IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat durch seinen Richter Mag. Dr. Blecha über die Beschwerde des J P, vertreten durch P & K Rechtsanwälte GmbH, x, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 02.12.2021, GZ: BHRO/920130235168/20, wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 07.02.2022 durch mündliche Verkündung zu Recht erkannt: I. Der Besch... mehr lesen...