Entscheidungsgründe: I. Klage und Vorverfahren 1. Gestützt auf Art137 B-VG begehrt die Klägerin, das Land Kärnten schuldig zu erkennen, den Betrag von € 297.788,– samt 4 % Zinsen seit 1. Jänner 2010 sowie den Ersatz der Prozesskosten zuhanden ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Begründend wird dazu im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: 1.1. Die Klägerin sei nach dem ASFINAG-Gesetz, BGBl 591/1982, für Finanzierung, Planung, Bau und ... mehr lesen...
Index: 96/02 Sonstiges
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenImmissionsschutzG-Luft §14 Abs6, Abs6aASFINAG-ErmächtigungsG §2ASFINAG-G §1F-VG 1948 §2NO2-Maßnahmenverordnung Klagenfurt des Landeshauptmannes von Kärnten vom 10.11.2009, LGBl 63/2009 idF LGBl 2/2012StVO 1960 §32 Abs1, §44 Abs1a
Leitsatz: Abweisung der - zulässigen - Klage der ASFINAG gegen das Land Kärnten auf Kostenersatz für Verkehrsbeeinflussungsanlagen zur Kennzeichnung von - ... mehr lesen...