Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 18.05.2005, Zahl S-8239/04, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er sei am 19.04.2004 um 20.39 Uhr als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen XY in Innsbruck, an der Straßenbahnhaltestelle Maximilianstraße von der Andreas-Hofer-Straße kommend in Fahrtrichtung Bürgerstraße, ohne die Fahrgeschwindigkeit zu verringern, rechts an dem in der Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug vorbeigefahren, wobei einsteigende Pers... mehr lesen...