Entscheidungsgründe: I. 1.a. Mit der auf Art144 B-VG gestützten - beim Verfassungsgerichtshof zu B1569/92 protokollierten - Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien, mit dem er für schuldig erkannt wurde, das "deutlich sichtbar aufgestellte Hinweiszeichen 'Fahrstreifen für Omnibusse'" nicht beachtet zu haben und daher eine Verwaltungsübertretung gemäß "§99 Abs3 lita in Verbindung mit §53 Abs1 litf Zif. 25 StVO 1960" b... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2BusspurV des Magistrats der Stadt Wien vom 20.08.91 (Fahrstreifen für Omnibusse in der Neustiftgasse)BusspurVen des Magistrats der Stadt Wien vom 02.04.90 und vom 21.03.90 idF vom 05.06.90 (Fahrstreifen für Omnibusse in der Burggasse)StVO 1960 §12 Abs2StVO 1960 §13 Abs1StVO 1960 §43 Abs1 litb Z2StVO 1960 §44 Abs1StVO 1960 §53 Abs1 Z25StVO 1960 §55 ... mehr lesen...