Norm: ASVG §133BSVG §83B-KUVG §62GSVG §90
Rechtssatz: "Ärztliche Hilfe" muß als Maßnahme der Krankenbehandlung zur Wiederherstellung der Gesundheit, Arbeitsfähigkeit oder Selbsthilfefähigkeit (im Sinne des § 133 Abs 2 ASVG) grundsätzlich eine Leistung bleiben, die wesentlich durch Anwendung medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse bestimmt wird. Entscheidungstexte 10 ObS 2303/96s Entsc... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vor der ersten Schwangerschaft wurde der Gattin des Klägers Margit P*** eine Spirale zur Empfängnisverhütung eingesetzt. Diese mußte nach 1 1/2 Monaten zufolge auftretender Zwischenblutungen wieder entfernt werden. Die Spiralenunverträglichkeit besteht bei der Gattin des Klägers noch heute. Margit P*** entband zwei Kinder mittels Kaiserschnittes. Sie leidet an einer beginnenden Coxarthrose der linken Hüfte mit Gelenksspaltverschmälerung und kranialer Hüftkopfe... mehr lesen...
Norm: ASVG §133GSVG §90
Rechtssatz: Eine Sterilisation ist dann von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfaßt, wenn sie im Einzelfall erforderlich ist, um die mit einer Schwangerschaft verbundene Gefahr eines schweren gesundheitlichen Nachteils von der Frau abzuwenden. Entscheidungstexte 10 ObS 269/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 10 ObS 269/88 Veröff... mehr lesen...