Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 25.4.1991 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch des am 7.1.1925 geborenen Klägers auf Alterspension entsprechend seinem am 22.6.1990 gestellten Antrag ab 1.7.1990 in Höhe von monatlich brutto S 13.647,50, ab 1.1.1991 S 14.329,90. Mit seiner (zufolge Zustellung an seinen Vertreter erst am 23.2.1995 am 6.3.1995 eingebrachten) Klage stellte der Kläger das Begehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm die Alterspension im gese... mehr lesen...