Aus dem Pensionsakt der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Notariatsakt vom 16. Mai 2001 haben der Beschwerdeführer und seine Ehefrau eine als Pfandbestellungsvertrag bezeichnete Vereinbarung abgeschlossen. In der Präambel dieser Vereinbarung heißt es, die "Intention des gegenständlichen Pfandbestellungsvertrages ist die Sicherung der Unterhaltsansprüche der (Ehefrau des Beschwerdeführers) gegenüber ihrem Ehegatten (Beschwerdeführer)". Zur... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §65 Abs1;GSVG 1978 §65 Abs2;GSVG 1978 §65 Abs3;
Rechtssatz: Die Anspruchsberechtigung ("Ansprüche auf Geldleistungen") ist nach dem Gesetzeswortlaut des § 65 GSVG Voraussetzung für eine Zustimmung zur Übertragung von Leistungsansprüchen (vgl. auch § 65 Abs. 3 GSVG, der Anwartschaften von einer Übertragung oder Verpfändung ausschließt). ... mehr lesen...