Entscheidungsgründe: Der am 18. 8. 1953 geborene Kläger bezieht seit 1. 9. 1994 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Berufsunfähigkeitspension. In der Folge nahm er beim Landesschulrat für Oberösterreich eine befristete Teilzeitbeschäftigung auf, die durch Zeitablauf mit 28. 2. 1997 endete. Infolge einer Erkrankung erhielt er aus diesem Dienstverhältnis vom 23. 2. bis 28. 2. 1997 und vom 30. 3. bis 10. 8. 1997 Krankengeld. Mit Bescheid vom 25. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §31 Abs1GSVG §61a Abs2Satzung der Wr Gebietskrankenkasse §31 Abs1
Rechtssatz: Die Ruhensbestimmung des § 61 a Abs 2 GSVG bezieht sich nur auf den gesetzlichen Krankengeldanspruch, nicht aber auf den verlängerten Krankengeldanspruch gemäß § 31 Abs 1 der Satzung der Wr Gebietskrankenkasse. Entscheidungstexte 10 ObS 58/94 Entscheidungstext OGH 22.03.1994 10 ObS 58/94 ... mehr lesen...