Entscheidungsgründe: Der am 16.7.1914 geborene Kläger war praktischer Tierarzt in St.Johann in Tirol. Er ist Alleineigentümer einer Land- und Forstwirtschaft; der zuletzt im Jahr 1979 festgestellte Einheitswert beträgt S 471.000. Am 15.11.1985 legte der Kläger die Befugnis als Tierarzt zurück. Er ist bereits seit Jahrzehnten buchführender Landwirt. Auf Grund eines Windwurfes im Jahr 1966 und einer Viehseuche im Jahr 1975 mußte er größere Darlehen aufnehmen, die aufgelaufenen Zinsenb... mehr lesen...