Zur Vorgeschichte ist auf die hg. Erkenntnisse vom 21. April 2004, Zl. 2001/08/0003, und vom 15. März 2005, Zl. 2004/08/0182, zu verweisen. Der in Beschwerde gezogene Bescheid ist der Ersatzbescheid der belangten Behörde nach dem zuletzt genannten Erkenntnis. Mit diesem Bescheid wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin neben den Zeiträumen vom 1. April 1967 bis 31. Jänner 1968 und vom 10. April 1972 bis 31. August 1976 auch in der Zeit vom 1. September 1976 bis 28. Februar... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, daß die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 16.Jänner 1983 bis 31. August 1983 gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterlegen sei. Begründend wurde ausgeführt, es sei unbestritten, daß der Beschwerdeführerin ab 8. September 1982 das Witwenfortbetriebsrecht nach ihrem verstorbenen Ehegatten Josef K für dessen Taxikonzession zuerkannt worden sei. Die Rüc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AVG §38;GSVG 1978 §4;VwRallg;
Rechtssatz: Durch ein Urteil, das den Sozialversicherungsträger zur Zahlung einer Witwenpension verpflichtet, wird nicht schon bindend für das Verwaltungsverfahren festgestellt, daß die Witwe nicht der Pensionsversicherungpflicht nach dem GSVG unterliegt. S... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §4;
Rechtssatz: Keinen Ausnahmegrund von der Pflichtversicherung nach dem GSVG stellt der Bezug einer Witwenpension dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989080210.X07 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...