Der Beschwerdeführer bezieht seit 1. Jänner 1997 als Richter im Ruhestand einen monatlichen Ruhegenuss von (anfänglich) S 94.400,-- brutto. Er ist in der Krankenversicherung nach dem B-KUVG pflichtversichert. Daneben erzielte er seit etwa 1988 der Einkommensteuerpflicht unterliegende Einkünfte aus einer Tätigkeit als Lehrbeauftragter, aus Seminaren, Autorenhonoraren, Privatgutachten und Konsulententätigkeiten. In der Versicherungserklärung für selbständig Erwerbstätige nach § 2 ... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;GSVG 1978 §35b Abs1;GSVG 1978 §35b;GSVG 1978 §36 Abs1;
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des § 35b GSVG auf die Beitragsleistung eines auf Grund eines Pensionsbezuges in der Krankenversicherung Pflichtversicherten ist angesichts des klaren Wortlautes der maßgeblichen Bestimmungen und ihrer Entstehungsgeschichte nicht möglich. ... mehr lesen...