Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 16. 9. 2005 anerkannte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch des Klägers auf Witwerpension nach seiner verstorbenen Ehefrau ab 28. 1. 2005. Gleichzeitig wurde zum Pensionsausmaß ausgesprochen, dass sich - von den gesetzlichen Berechnungsgrundlagen des Witwers (EUR 65.458,95) und der Verstorbenen (EUR 25.217,39) ausgehend - ein Hundertsatz von Null ergebe, wobei aufgrund seines weiteren eigenen Einkommens derzeit auch die Vorauss... mehr lesen...