Entscheidungsgründe: Der am 23. 4. 1957 geborene Kläger erlitt am 25. 10.1974 einen Arbeitsunfall, als dessen Folge Taubheit und Vestibularisausfall links bestehen. Die Gesamtminderung der Erwerbsfähigkeit beträgt ab 13. 8. 1998 30 vH. Der zum Unfallszeitpunkt siebzehnjährige Kläger war damals als Landwirtschaftslehrling im Betrieb seines Vaters beschäftigt. Er legte im Jahr 1976 die landwirtschaftliche Facharbeiterprüfung ab. Mit Bescheid vom 27. 11. 1998 stellte die beklagte... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...