Begründung: Der Kläger, der mit seiner Ehefrau im gemeinsamen Haushalt lebt, bezieht von der beklagten Partei seit 25.11.1977 die Berufsunfähigkeitspension. Mit Bescheid vom 7.2.1983 wurde ihm ab 1.3.1982 die Ausgleichszulage zur Pension gewährt. Auf der Rückseite des Bescheides befand sich eine Belehrung, in der darauf hingewiesen wurde, daß bei Bezahlung einer Ausgleichszulage Änderungen des Nettoeinkommens sowie Veränderungen der Einkünfte der im Richtsatz berücksichtigten Fami... mehr lesen...