Norm: ASVG §5 Abs2ASVG §293ASVG §294 Abs3GSVG §149 Abs3GSVG §150
Rechtssatz: Die Begriffe des Entgelts (in § 5 Abs 2 ASVG) einerseits und des Einkommens (in § 149 Abs 3 GSVG; § 294 Abs 3 ASVG) verfolgen von ihrem Regelungsinhalt her unterschiedliche Zielrichtungen. Während es bei der Ausgleichszulage um die Grundversorgung eines Menschen geht, dem nach dem Willen des Gesetzgebers ein bestimmter, zur Existenzsicherung für erforderlich erachteter... mehr lesen...
Norm: GSVG §150GSVG §150 Abs1 lita
Rechtssatz: Allfällige Unterhaltsverpflichtungen des Pensionsberechtigten sind für die Höhe des für ihn geltenden Richtsatzes nach § 150 GSVG ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 10 ObS 142/93 Entscheidungstext OGH 07.09.1993 10 ObS 142/93 10 ObS 279/02f Entscheidungstext OGH 22.10.2002 10 ObS ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...