Entscheidungsgründe: Der am 25. April 1948 geborene Kläger erlitt am 23. April 1999 einen Arbeitsunfall. Aus diesem Grund erkannte ihm die beklagte Partei für die Zeit vom 23. April 1999 bis 22. April 2000 Versehrtengeld zu. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 23. Juni 2000 wurde ihm beginnend mit 23. April 2000 eine Betriebsrente in Form einer Dauerrente gewährt. Seit 1. Mai 2005 bezieht der Kläger eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitspension nach dem BSVG. Mit diesem Tag fiel d... mehr lesen...