Begründung: Aus Anlass der Geburt ihrer Tochter Emilia am 7. 10. 2003 bezog die Klägerin für den Zeitraum 1. 1. 2004 bis 31. 12. 2004 von der beklagten Partei Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 5.317,98 EUR. Mit Bescheid vom 10. 4. 2009 widerrief die beklagte Partei die Zuerkennung des Kinderbetreuungsgelds und legte der Klägerin die Rückzahlung der erhaltenen Leistung auf. Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Klage die Feststellung, dass ein Rückforderungsanspruch in Höhe von 5.... mehr lesen...