Norm: GSVG idF 16.GSVGNov §149 Abs11 Satz2
Rechtssatz: Mit der im § 149 Abs 11 Satz 2 GSVG angeordneten Vervielfachung der Einheitswerte aus der Zeit vor dem 01.01.1983 mit dem Faktor 1,1575 sollen diese (alten) Einheitswerte daher auf das Niveau der Hauptfeststellung 1979 herangeführt werden. Entscheidungstexte 10 ObS 38/94 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 10 ObS 38/94 ... mehr lesen...
Norm: GSVG idF 16.GSVGNov §149 Abs11
Rechtssatz: § 149 Abs 11 GSVG bezieht sich nicht nur auf einen durchschnittlichen Einheitswert im Sinne des Abs 7 Satz 2 1.Halbsatz und des Abs 9 leg cit, sondern auch auf den im vorliegenden Fall heranzuziehenden Einheitswert im Sinne des Abs 7 Satz 2 2.Halbsatz der zitierten Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 10 ObS 38/94 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...