Entscheidungsgründe: Der am 30. 6. 2009 verstorbene Ehegatte der Klägerin erzielte aus seinem Gewerbebetrieb ein steuerliches Einkommen von 21.466,92 EUR für das Jahr 2004, von 16.308,17 EUR für das Jahr 2005, von 18.172,57 EUR für das Jahr 2006 und von 28.566,64 EUR für das Jahr 2007. Im Jahr 2007 vereinbarte der Ehegatte der Klägerin mit der S***** GmbH, dass diese seinen Betrieb zum 31. 12. 2008 übernimmt. Es wurde dabei vereinbart, dass der Ehegatte der Klägerin bereits ab Begin... mehr lesen...