Norm: ABGB §140 BbGSVG §140
Rechtssatz: Der Zurechnungszuschlag zur Erwerbsunfähigkeitspension nach § 140 GSVG ist als Einkommensbestandteil in die Unterhaltsbemessung einzubeziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 260/97k Entscheidungstext OGH 14.10.1997 1 Ob 260/97k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0102098 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...