Entscheidungsgründe: Die am 17.2.1922 geborene Klägerin schloß am 25.10.1941 ihre erste Ehe mit Josef B*****. Nach dessen Tod am 20.7.1950 bezog sie ab 1.8.1950 eine Witwenpension nach dem ASVG. Am 13.8.1953 schloß sie mit Josef F***** ihre zweite Ehe. Aus diesem Anlaß wurde die bisher bezogene Witwenpension für den Zeitraum vom 1.8.1953 bis 31.8.1954 mit einem Betrag von S 1.604,70 abgefertigt. Der zweite Ehemann der Klägerin starb am 6.6.1968. Ihr daraufhin gestellter Antrag a... mehr lesen...