Entscheidungsgründe: Der am 29. 10. 1956 geborene Kläger hat eine Maurerlehre abgeschlossen und war von 1972 bis 1998 ausschließlich in diesem Beruf tätig. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid vom 24. 5. 2000 sprach die beklagte Partei aus, der Anspruch des Klägers auf Invaliditätspension werde vom 1. 12. 1998 bis 30. 11. 2000 anerkannt. Nach Ablauf dieses Zeitraums erlösche der Leistungsanspruch. Aufgrund der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation könne die Pension nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 4. 11. 1960 geborene Klägerin hat den Beruf einer Frisörin erlernt und war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag ausschließlich in diesem Beruf tätig. Im Jahr 1991 erlitt die Klägerin auf Kreta bei einem Unfall als Beifahrerin einen sehr komplizierten Bruch der linken Hand. Auf Grund dieses Leidenszustandes bezog die Klägerin von der beklagten Partei eine bis 31. 12. 1996 befristete Invaliditätspension. Über jeweilige Aufforderung durch die be... mehr lesen...