Begründung: Der am 31. 7. 1948 geborene Kläger hat den Beruf eines Kfz-Mechanikers erlernt, diesen Beruf aber nur kurze Zeit ausgeübt. Von 1967 bis 2006 war er als Kraftfahrer tätig, wobei er am 20. 10. 1992 die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrer erfolgreich ablegte. Während der letzten fünfzehn Jahre vor dem Stichtag (1. 4. 2007) war er in 161 Beitragsmonaten als Lastkraftwagenfahrer tätig, und zwar vom Februar 1986 bis Jänner 2006 als Kraftfahrer (Fernfahrer) im... mehr lesen...