Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 16. 11. 1998 wurde der Anspruch der am 7. 5. 1943 geborenen Klägerin auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab 1. 6. 1998 in Höhe von monatlich brutto S 12.799,40 anerkannt. Dabei wurden unbestritten 413 in Österreich nach dem ASVG erworbene Versicherungsmonate (davon 71 Monate nicht deckende Kindererziehungszeiten), eine Bemessungsgrundlage von S 20.322,-und ein... mehr lesen...