Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 7. 7. 2000 wurde der Anspruch der am 17. 5. 1940 geborenen Klägerin auf Alterspension ab 1. 6. 2000 in Höhe von monatlich brutto S 11.962,40 anerkannt. Dabei wurden für die Berechnung der Pensionshöhe unbestritten 510 in Österreich erworbene Versicherungsmonate (davon 128 Monate deckende Kindererziehungszeiten), eine Bemessungsgrundlage (§ 122 GSVG) von S 14.953, eine Beme... mehr lesen...