Entscheidungen zu § 122 GSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2004/9/14 10ObS117/04k

Begründung: Der am 25. 5. 1988 geborene Kläger hat am 10. 10. 1996 einen Schulwegunfall erlitten. Entsprechend der unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigeit im Ausmaß von 100 vH erhielt der Kläger zunächst ein Versehrtengeld gemäß § 212 ASVG. Ab 5. 7. 2003 gebührt ihm eine Versehrtenrente von 100 vH der Vollrente samt Zusatzrente. Im Bescheid vom 16. 7. 2003 ermittelte die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt unter Heranziehung des § 181b lit a ASVG (idF vor der 60.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.09.2004

TE OGH 1995/3/28 10ObS48/95

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Entscheidung | OGH | 28.03.1995

RS OGH 1995/3/28 10ObS48/95, 10ObS117/04k

Norm: B-VG Art7B-VG Art89GSVG §122
Rechtssatz: Das Fehlen einer Rückwirkungsbestimmung, die die Anwendung der Rechtslage nach der 19.GSVGNov auch auf Fälle vorsähe, in denen der Stichtag im Jahr 1986 lag ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Entscheidungstexte 10 ObS 48/95 Entscheidungstext OGH 28.03.1995 10 ObS 48/95 10 ObS 117/04k... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.03.1995

RS OGH 1988/11/22 10ObS264/88, 10ObS219/89, 10ObS124/90, 10ObS354/89, 10ObS2/90, 10ObS283/90, 10ObS1

Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1988

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