Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde am 29.11.2019 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) in der Regionaldirektion XXXX , einer Amtshandlung als Dolmetscher hinzugezogen. Die Dolmetschertätigkeit des Beschwerdeführers begann laut der Bestätigung der belangten Behörde um 8:30 Uhr und endete um 11:05 Uhr. 1.2. Mit Gebührennote Nr. 31 vom 01.12.2019 machte der Beschwerdeführer folgende ... mehr lesen...