Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid bestimmte die belangte Behörde die Gebühren der Beschwerdeführerin für ihre Tätigkeit als Schöffin für Reisekosten und Aufenthaltskosten mit insgesamt EUR 380,30. 2. Gegen diesen der Beschwerdeführerin am 19.12.2019 zugestellten Bescheid richtet sich die fristgerecht eingebrachte Beschwerde. 3. Mit Schriftsatz vom 20.01.2020 (eingelangt am 24.01.2020) legte die belangte Behörde die Beschwerde samt Verwaltungsakt d... mehr lesen...