Entscheidungen zu § 26 GebAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1960/9/27 7Os301/59

Norm: GebAG 1958 §26GebAG 1958 §36 Z5
Rechtssatz: Die Gebühr nach § 36 Z 5 GebAG ist eine Gebühr sui generis und nicht mit der Entlohnung für Mühewaltung ident. Dem Sachverständigen steht für die Teilnahme an einer Hauptverhandlung neben der Gebühr nach § 36 Z 5 GebAG auch eine Entschädigung für Zeitversäumnis zu. Entscheidungstexte 7 Os 301/59 Entscheidungstext OGH 27.09.1960 7 Os... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1960

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten