Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 27.08.2021, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 27.08.2021 an, zu der Hr. XXXX als Dolmetscher geladen wurde. Aufgrund der Verhinderung des Dolmetschers nahm die Antragstellerin als Dolmetscherin an der Verhandlung teil. 2. Am 27.08.2021 fand von 13:00 Uhr bis 18:40 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der die Antragstellerin mit mündlich verkünde... mehr lesen...