Begründung: Bei Straßenkilometer 5,3 wird die Bundesstraße 99 in Richtung H***** gesehen an der rechten Seite von einem steilen, mit Mischwald bewachsenen Hang begrenzt. Der Wald steht im Eigentum der Republik, die Beklagte ist fruchtgenussberechtigt. Die Lenkerin des der Klägerin gehörigen Personenkraftwagens fuhr am 27. 5. 1999 in Richtung H*****. Beim angeführten Straßenkilometer stürzte vom Hang ein Felsbrocken auf die Fahrbahn. Das Fahrzeug kollidierte mit den Steinen. Am P... mehr lesen...