Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt, soweit im Revisionsverfahren noch gegenständlich, es werde zwischen ihr und dem Erstbeklagten festgestellt, dass dieser gegenüber der Klägerin als Eigentümerin des im
Spruch: bezeichneten Grundstücks und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum dieses Grundstücks nicht berechtigt sei, das Eigentum der Klägerin dadurch zu stören, dass der Erstbeklagte die Liegenschaft der Klägerin zum Zweck der Jagdausübung begeht. Die Klägerin begehrt weit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt, soweit im Revisionsverfahren noch gegenständlich, es werde zwischen ihr und dem Erstbeklagten festgestellt, dass dieser gegenüber der Klägerin als Eigentümerin des im
Spruch: bezeichneten Grundstücks und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum dieses Grundstücks nicht berechtigt sei, das Eigentum der Klägerin dadurch zu stören, dass der Erstbeklagte die Liegenschaft der Klägerin zum Zweck der Jagdausübung begeht. Die Klägerin begehrt weit... mehr lesen...