Entscheidungsgründe: Die Klägerin kam am 11. 1. 2004 gegen 10:30 Uhr auf einem eisglatten Gehweg innerhalb der Wohnanlage der beklagten Eigentümergemeinschaft in Perchtoldsdorf zu Sturz und brach sich die Hand. Der Gehweg war nicht gestreut, obwohl es am Vortag vom späten Vormittag an bis Mitternacht geregnet hatte und der Niederschlag gefroren war. Die Verwalterin der Eigentümergemeinschaft hatte mit der Besorgung des Winterdienstes auf der Liegenschaft den selbstständigen Untern... mehr lesen...