Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 14. April 2008 der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung der dauernden Rodung eines näher beschriebenen Grundstücks zur Schaffung einer landwirtschaftlichen Fläche (Nutzung als Pferdekoppel) gemäß den §§ 17 ff Forstgesetz abgewiesen. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewe... mehr lesen...