Begründung: I. 1. Mit Bescheid vom 3. August 1990 stellte die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz gemäß §5 Abs1 und 2 des Forstgesetzes 1975, BGBl. 440/1975, idgF (im folgenden: ForstG), fest, daß bestimmte Teile von im Eigentum der beschwerdeführenden und antragstellenden Gesellschaft befindlichen, im angeschlossenen Lageplan ersichtlichen Grundstücken Wald im Sinne des §1 ForstG sind. Der dagegen erhobenen Berufung an den Landeshauptmann von Steiermark blieb der Erfolg ebenso versagt... mehr lesen...
Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/02 Forstrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragForstG 1975 §1ForstG 1975 §4ForstG 1975 §33ForstG 1975 §34ForstG 1975 §35 Abs2ForstG 1975 §27ff
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des ForstG 1975 mangels Legitimation, mangels Darlegung der Bedenken
im einzelnen und wegen überschießendem Antrag; Ablehnung der
Behandlung der Beschwerde gegen den ein Bet... mehr lesen...