Entscheidungen zu § 22c Abs. 1 FMABG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2019/11/11 W148 2160896-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden "BF" oder auch "Verein") ist ein Verein (eingetragen im ZVR zur Zahl XXXX ) mit Sitz in XXXX , und einer Büroadresse in XXXX . Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Weiteren "FMA" oder "belangte Behörde") erließ am 30.03.2017 den angefochtenen Bescheid, der an die BF gerichtet war, mit folgendem
Spruch: "Folgende Bekanntmachung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Fina... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.11.2019

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