Entscheidungen zu § 19 Abs. 7 FMABG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2019/8/27 W204 2218350-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Mandatsbescheid vom 15.11.2018 sprach die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) aus, dass auf die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) EUR 33.612,00 als Anteil an den Kosten der FMA für das Geschäftsjahr 2017 entfallen. Aus den bereits geleisteten Vorauszahlungen ergebe sich für das Geschäftsjahr 2017 ein Differenzbetrag von EUR -17.201,00 zu Gunsten der FMA. Begründend wurde ausgeführt, die Gesamtkosten der FMA für das... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 27.08.2019

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