Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Mandatsbescheid vom 15.11.2018 sprach die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) aus, dass auf die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) EUR 33.612,00 als Anteil an den Kosten der FMA für das Geschäftsjahr 2017 entfallen. Aus den bereits geleisteten Vorauszahlungen ergebe sich für das Geschäftsjahr 2017 ein Differenzbetrag von EUR -17.201,00 zu Gunsten der FMA. Begründend wurde ausgeführt, die Gesamtkosten der FMA für das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Mandatsbescheid vom 15.11.2017 sprach die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) aus, dass auf die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) EUR 35.332,00 als Anteil an den Kosten der FMA für das Geschäftsjahr 2016 entfallen. Aus den bereits geleisteten Vorauszahlungen ergebe sich für das Geschäftsjahr 2016 ein Differenzbetrag von EUR -17.418,00 zu Gunsten der FMA. Begründend wurde ausgeführt, die Gesamtkosten der FMA für das... mehr lesen...