Die am 14. April 1984 geborene Jasmin M. ist seit ihrer Geburt behindert und voraussichtlich dauernd außer Stande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Sie wuchs zunächst bei ihren Eltern auf und lebt seit März 2001 in einem vom Verein Lebenshilfe Wien betriebenen Wohnhaus für Personen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, wo sie gemäß § 24 des Wiener Behindertengesetzes betreut wird. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Meidling vom 18. Dezember 2002 wurde Jasmin Rechtsanwalt ... mehr lesen...