Begründung: Der nunmehr 22-jährige Sohn der Kläger leidet aufgrund von Behandlungs- und Überwachungsfehlern, die Ärzte eines von der beklagten Partei betriebenen Krankenhauses zu verantworten haben, seit seiner Geburt an einer schweren Gehirnschädigung. Ihm wurde Pflegegeld der Stufe 7 zuerkannt, die Kläger erhalten für ihn eine erhöhte Familienbeihilfe. Die Kläger betreuten ihren Sohn zunächst allein, seit Jänner 2004 ist er tagsüber von Montag bis Freitag in einer Tagesheimstätte ... mehr lesen...