Entscheidungsgründe: 1.1. Der Verein "S Y Austria, Verein für interkonfessionelle Meditation" in Wien erhob am 21. April 1992 bei der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (RFK) eine Beschwerde gemäß §27 RFG, worin es ua. wörtlich hieß: "Die Beschwerde richtet sich gegen einen Bericht, der Teil der Zeit im Bild 2 (später als 22.00 Uhr) vom 12. März 1992 war. Dieser Bericht betrifft 'S Y' und beginnt mit der Wiedergabe eines Bildes von S M N D, der Gründerin von S Y. ... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art14EMRK Art6 Abs1 / StrafrechtEMRK Art6 Abs1 / civil rightsEMRK Art9 Abs2RundfunkG §2StV St Germain 1919 Art63 Abs2
Leitsatz: Abweisung einer Beschwerde gegen die Feststellung der
Rundfunkkommission bezüglich einer nicht vorliegenden Verletzung
des Objektivitätsgebotes durch eine Fernsehberichterstattung über
den beschwerdeführenden Verein; weder civil right... mehr lesen...