Norm: MRK Art9 Abs1MRK Art9 Abs2ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs1 AaStGG Art14StV St Germain Art63 Abs2
Rechtssatz: Das Grundrecht auf Religionsfreiheit (Glaubensfreiheit) wird durch die Verpflichtung eines griechisch?orientalischen Mönchs zur Zahlung von Unterhalt an sein Kind nicht verletzt. Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass die Anspannung des Vaters, der seiner religiösen Überzeugung folgend in ein griechisch?orthodoxes Kloster ei... mehr lesen...