Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin reiste am 18.07.2019 von Serbien kommend in das Bundesgebiet ein und wohnte von da ab bei Frau XXXX in XXXX. Ab dem 07.08.2019 war die Beschwerdeführerin im Gasthof XXXX in XXXX, der Frau XXXX gehört, untergebracht. Im Zuge einer KFD-Streife wurde die Beschwerdeführerin am 08.08.2019 in der Küche des Gasthofes XXXX in XXXX angetroffen. Da die Beschwerdeführerin keine Beschäftigungsbewilligung vorlegen konnte, wurde si... mehr lesen...