Begründung: Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der K***** GmbH & Co KG, die seit 1997 unter der Bezeichnung „Steirer Parkett" Parkettböden in Deutschland, Österreich, in der Schweiz und in 27 weiteren Ländern vertrieb. 1997 ließ die Rechtsvorgängerin der Klägerin die Domain steirerparkett.at registrieren. Sie war auch Inhaberin einer seit 21. 1. 1997 geschützten Wortbildmarke mit dem Wortteil „Steirer Parkett, das Original". Die Erstbeklagte vertreibt ebenfalls Parkettb... mehr lesen...
Norm: UWG §4UWG §9 C3
Rechtssatz: Weder "Gaudi" noch "Stadel" haben in bezug auf die Abhaltung unterhaltender Veranstaltungen in ländlichen Räumen ausreichenden Phantasiecharakter. Aber auch die Verbindung der beiden Begriffe wird im Verkehr nicht als eigenartige sprachliche Neubildung aufgefaßt werden. Mag auch die Zusammensetzung "GAUDI-STADL" eine erst in jüngerer Zeit entstandene sprachliche Neuschöpfung sein, so verkörpert sie doch nur ein... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D12UWG §4
Rechtssatz: Zum Begriff der "Eignung, den Anschein eines besonders günstigen Anbots hervorzurufen" (hier: Vorweisung eines Musterbuches, das auch Muster eines Mitbewerbers enthält). Entscheidungstexte 9 Os 281/62 Entscheidungstext OGH 17.12.1963 9 Os 281/62 Veröff: EvBl 1964/225 S 324 = ÖBl 1964,71 = RZ 1964,74 ... mehr lesen...