Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In seiner an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 16.01.2019 machte der Beschwerdeführer eine Verletzung im Recht auf Information gemäß Art. 14 DSGVO sowie eine Verletzung im Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO durch die XXXX (ehemalige Beschwerdegegnerin vor der belangten Behörde, nunmehr mitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsg... mehr lesen...