Begründung: Die erstbeklagte, Gesellschaft mbH mit Sitz in L***** verfügt über Gewerbeberechtigungen für die Gewerbe Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisation, Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), Versicherungsmakler, Berater in Versicherungsangelegenheiten sowie Verwalter von beweglichen Vermögen. Der Zweitbeklagte ist (Mehrheits-)Gesellschafter der Erstbeklagten und war bis 8. 12. 2000 auch deren handelsrechtlicher Gesc... mehr lesen...