Entscheidungen zu § 15 Abs. 3 UWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2002/12/18 3Ob215/02t (3Ob321/02f)

Begründung: Die verpflichtete Partei verlegte das Buch des Autors ***** "*****" über die Betreibenden, das auf den Seiten 173 und 174 aus dem
Spruch: ersichtliche, den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betreibenden betreffende, verletzende Äußerungen enthielt. Das Titelgericht trug mit der auf § 1330 ABGB gestützten einstweiligen Verfügung (EV) vom 22. April 2002 der verpflichteten Partei auf, ab sofort die Verbreitung dieser Äußerungen (Mitteilungen) und/oder sinngleicher Äuße... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.12.2002

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