Entscheidungen zu § 11 Abs. 1 BStMG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/9/9 2007/06/0020

Der Magistrat der Stadt W legte dem Beschwerdeführer mit Strafverfügung vom 16. Mai 2006 zur Last, er habe am 26. April 2006 um 17.00 Uhr, obwohl die Benützung von Mautstrecken mit einspurigen Kraftfahrzeugen und mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 t betrage, der zeitabhängigen Maut unterliege, als Lenker des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem näher angeführten amtlichen Kennzeichen eine mautpflichtige Bundesstraße (Bunde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.2008

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