Entscheidungen zu § 4 Abs. 7 BStG 1971

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/9/24 98/10/0347

Mit Eingabe vom 23. Juni 1997 beantragte die Bundesstraßenverwaltung bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz die Erteilung der naturschutzbehördlichen Bewilligung für das Baulos "Halbanschlussstelle Wolfurt-Lauterach, L 41" im Zuge der Rheintalautobahn A 14. Mit diesem Bauvorhaben soll die L 41 (Senderstraße) an die A 14 in und aus Richtung Deutschland angebunden werden. Die beschwerdeführende Partei sprach sich gegen die Erteilung der naturschutzbehördlichen Bewilligung aus, weil... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.1999

RS Vwgh 1999/9/24 98/10/0347

Index: L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §4 Abs1;BStG 1971 §4 Abs7;NatSchG Vlbg 1997 §35 Abs1;NatSchG Vlbg 1997 §35 Abs2;NatSchG Vlbg 1997 §35 Abs3;Straßenverlauf S 18 Bodensee 1997/II/096;VwRallg;
Rechtssatz: Unter BESTEHENDEN Anschlussstellen im Sinne des § 4 Abs 7 BStG können nur bereits errichtete Anschlussstellen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1999

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