Begründung: Der BMLV bestimmte auf Grund des § 23 Abs 2 iVm § 1 des BG über militärische Munitionslager (MunitionslagerG), BGBl 1967/197, mit der am 12. Juli 1968 in Kraft getretenen Verordnung (VO) vom 14. Juni 1968, BGBl 1968/226, den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Ebelsberg. Rosina H*** beantragte am 11. Juli 1969 beim Bezirksgericht Linz zu 1 Nc 62/69, den Entschädigungsbetrag für die ihr durch die Errichtung des Munitionslagers Ebelsberg entstehenden vermögensrechtlic... mehr lesen...
Begründung: Für Zwecke eines Autobahnbaues wurden unter anderem größere Teile eines Grundstückes für dauernd lastenfrei enteignet erklärt, das als eine zur Schottergewinnung taugliche Sonderfläche im Freiland ausgewiesen ist. Die beiden Grundeigentümer hatten mit einem am 4. Juli 1978 geschlossenen Vertrag einer Handelsgesellschaft für die Zeit ab 1. Juli 1978 auf die Dauer von 30 Jahren das Recht zur Ausbeutung eines näher umschriebenen Grundstücksteiles als Schottergrube in Form... mehr lesen...
Das im Miteigentum der Kläger gestandene Grundstück 862/1 EZ 106 II KG Z wurde auf Grund der Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes enteignet. Der Entschädigungsbetrag von 452 960 S wurde im Hinblick auf die im Grundbuch einverleibte Dienstbarkeit des Nichtverbauens zugunsten des Grundstückes 862/5 EZ 596 II KG Z, deren Eigentümerin die Beklagte ist, gerichtlich hinterlegt. Im Verteilungsverfahren wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes die Hälfte dieses Betrages (226 4... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs2EisbEG §4 Abs2 BEisbEG §34
Rechtssatz: Die in § 18 Abs 2 BStG bzw § 4 Abs 2 EisbEG Genannten sind als Partei dem Verfahren beizuziehen und Subjekt eines unmittelbar gegen die Enteigner gerichteten Entschädigungsanspruches, weshalb sie bei der gerichtlichen Verteilung der erlegten Entschädigungssumme unter die dinglich Berechtigten gemäß § 34 EisbEG nicht als dritte Personen in Betracht kommen. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs2BStG §20 Abs5EisbEG §23 Abs1
Rechtssatz: Im gerichtlichen Verfahren zur Neufestsetzung der Enteignungsentschädigung ist nur derjenige Antragsgegner, der im Zeitpunkt der Einleitung des Verwaltungsverfahrens Eigentümer der in Anspruch genommenen Sache ist (so auch 5 Ob 179, 215/73). Entscheidungstexte 2 Ob 131/73 Entscheidungstext OGH 29.11.1973 2 Ob 131/73 Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095AußStrG §16 BIII2gBStG 1971 §18 Abs2EisbEG §4 Abs2 B
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, daß als "Enteigneter" im Sinne des § 13 Abs 2 BStG nicht der aus einem intabulierten Bestandvertrag dinglich Berechtigte anzusehen sei. Entscheidungstexte 6 Ob 290/68 Entscheidungstext OGH 18.12.1968 6 Ob 290/68 Veröff: MietSlg 20735 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs2EisbEG §4 Abs2 BEisbEG §5
Rechtssatz: Als dingliches Recht im Sinne des § 13 Abs 2 BStG ist jedes dem Erwerber des enteigneten Grundstückes gegenüber fortwirkende Recht anzusehen. "Enteigneter" im Sinne des § 13 Abs 2 leg cit ist daher auch der aus einem intabulierten Bestandvertrag dinglich Berechtigte. VwGH vom 20.12.1967, Z 1204/66; Veröff: ÖJZ 1968/201 S 530 Entscheidungstexte ... mehr lesen...